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Reglement IVV-Wanderweg

Teilnahme:

Der “Permanenente IVV-Wanderweg” ist eine Volkssportveranstaltung ohne Sollzeiten, die nach den Richtlinien des Südtiroler Volkssport Verbandes (SVV) im IVV durchgeführt wird. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen die Teilnehmer diese Richtlinien an und verpflichten sich, die sportlichen und umweltschützenden Grundsätze einzuhalten.

 

Start/Ziel: 1. April bis 11. Oktober
Tourismusverein Tramin/Raiffeisen, J.-v.-Payer-Straße 1
(Verkaufsstelle der Teilnahmekarten – wenn geschlossen sein sollte finden Sie vor dem Büro den Hinweis wo sie zu erwerben sind).


Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 8.30-12.30 und 14.00 – 18.30 Uhr
Sa. 8.30-12, ab Ende Juli auch von 15-18 Uhr.
Sonntag geschlossen. Im Nov. Mo.-Fr. 8.30-12 und 14-18 Uhr.

 

Streckenlänge und Kontrollstellen:

10 km: 1 Selbstkontrolle (in Form einer nummerierten Tafel)
20 km: 3 Selbstkontrollen (in Form einer nummerierten Tafel)

 

Startgebühr:

2,50 € für den IVV-Wertungsstempel (im Tourismusbüro einzuzahlen)

 

Versicherungen:
Die Veranstaltung ist gegen Dritte über den SVV Haftpflicht versichert.

 

IVV-Wertung:

Der IVV-Wertungsstempel wird nach absolvierter Strecke nur bei persönlicher Vorlage und namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Wertungshefte erteilt, wenn alle Streckenkontrollstempel vorhanden sind. Die Veranstaltung wird gemäß den Vergaberichtlinien für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten werden zurückgewiesen. Der IVV-Wertungsstempel wird ausschließlich in verbandseigenen Wertungshefte vergeben. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine Startkarte erforderlich.
Pro Halbjahr ist höchstens ein IVV-Teilnahmewertungsstempel möglich, jedoch immer die Kilometerwertung für die tatsächlich erwanderten Kilometer. (Siehe Richtlinien des IVV, Regelung VII, Punkt 4).

 

Genehmigt: SVV 329-01-07

 

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